Beratungen: Recht + Steuern + Finanzen

Finanzen
aus einer kompetenten Hand mit jahrzehntelanger Berufserfahrung.

Ganzheitliche Beratung bedeutet, dass ich Ihren Fall nicht nur unter rechtlichen Aspekten prüfe, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen offenlege.
Denn was nützt Ihnen ein Vollstreckungstitel, wenn der Schuldner dauerhaft vermögenslos sein wird?
Oder was nützt Ihnen eine Erbschaft, wenn der Erblasser die letzten Einkommensteuererklärungen nicht abgegeben hat, die drohende Steuerforderung der Finanzbehörde zur Überschuldung des Nachlasses führt, usw....

Aufgrund meiner umfassenden Ausbildung und praktischen Tätigkeit als

* Bankkaufmann (seit 1975)
* Dipl. Betriebswirt (FH) (seit 1980)
* Rechtsanwalt (seit 1989)
* Geschäftsführender Allein-Gesellschafter der AdvoTax Steuerberatung GmbH (seit 1997, 2015 umfirmiert in AdvoTax Steuerberatung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

bin ich Ihr kompetenter Partner in allen

Finanz-, Steuer- und Rechtsfragen.

Ich berate und vertrete Sie bundesweit in allen Rechts-, Steuer- und Finanzfragen.

Recht
Seit 1989 bin ich als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei freiberuflich tätig.

Von 1991 bis 1995 war ich auch als Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter tätig.

2007 habe ich Zweigstellen in Stuttgart und Bondorf meiner Rechtsanwaltskanzlei eröffnet.

Meine jahrzehntelange Berufserfahrung als Rechtsanwalt wird Ihr auch Vorteil sein.

Steuern
Seit 1997 bin ich Geschäftsführer Gesellschafter der AdvoTax Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Seit 2002 bin ich Alleingesellschafter der AdvoTax Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Meine jahrzehntelange Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter der AdvoTax Steuerberatungsgesellschaft in der Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden und den Finanzgerichten wird auch Ihr Vorteil sein.
Um der wachsenden Bedeutung des Steuerrechtes Rechnung zu tragen wurde die AdvoTax Steuerberatungsellschaft mbH in 2015 umfirmiert in AdvoTax Steuerberatung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


Steuerberatung, § 3 StBerG

Nach § 3 Steuerberatungsgesetz sind zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt:

1.
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
2.
Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die in Nr. 1 genannten Personen sind,
3.
Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften.

Vertrauen Sie Ihre Buchführung und Steuerberatung nur den o.g. Personen an und sparen Sie nicht an der falschen Stelle.
Die billigste Buchhaltung ist wertlos, wenn Sie Jahre später nach einer Betriebsprüfung Ihren Namen auf der abgebildeten Steuerstrafakte wieder finden und Steuernachzahlungen in 5 oder 6-stelliger Höhe zu leisten haben.

Aus unserer über 30 jährigen praktischen Erfahrung wissen wir, dass dies leider keine Einzelfälle sind.
Deshalb gleich zum Experten für Steuerrecht und Steuerberatung, § 3 StBerG.



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