Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel ist stets bemüht, seinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein.
Guter Rat ist preiswert, kann aber nicht kostenlos sein!
Vom Beratungsgespräch zum Albtraum: Stuttgarter Zeitung vom 17.6.2006, Seite 13: Weil der Stuttgarter Richard Kerner nur 40,00 € für eine Steuererklärung ausgeben wollte, mußte er letztendlich 16.000,00 € Lehrgeld bezahlen! Ergo: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle !
Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:
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1. Rechtsanwalt - Hotline
Für eine anwaltliche Kurzberatung empfehle ich Ihnen meine persönliche Rechtsanwalts-Hotline. Unter der Rufnummer 09001-800808 (1,99 € je Minute aus dem deutschen Festnetz; ggf. Mobilfunk abweichend, inklusive 19% Umsatzsteuer) erhalten Sie von mir oder einem vom mir beauftragten Rechtsanwalt / Rechtsanwältin eine anwaltliche Beratung am Telefon. Sie bezahlen nur die angefallenen Telefongebühren, welche minutengenau abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Anruf bei Ihrem jeweiligen Mobilfunkprovider über dessen aktuellen Preise für Anrufe unter der Rufnummer 09001.
2. Beratung
Seit dem 01.07.2006 sind Rechtsanwälte gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
3. Sepa Mandat
Ab dem 1.1.2019 werden Mandate grundsätzlich nur noch angenommen, wenn mit Mandatserteilung gleichzeitig ein Sepa - Mandat erteilt wird, um die Kosten (Auslagenvorschüsse, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten usw.) einzuziehen.
4. Kosten
4.1 außergerichtliche Beratung
Für eine außergerichtliche Beratung berechne ich 249,90 €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Erstberatung 190,00 €, Auslagenersatz 20,00 €, 19% Umsatzsteuer 39,90 €.
4.2 außergerichtliche Vertretung
Für eine außergerichtliche Vertretung berechne ich 29,75 € je angefangene 6 Minuten Bearbeitungszeit, mindestens jedoch 500,00 €. Es wird ein Auslagenvorschuss i.H.v. 500,00 € mittels Lastschrift bei Mandatserteilung eingezogen.
4.3 gerichtliche Vertretung
Für eine gerichtliche Vertretung berechne ich 29,75 € je angefange 6 Minuten Bearbeitungszeit, mindestens jedoch 1.000,00 €, bzw. die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren, sofern dieser höher sind. Es wird ein Auslagenvorschuss i.H.v. 1.000,00 € bei Mandatserteilung eingezogen.
Für die Zeitabrechnung wird vor Mandatserteilung eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. Diese endet ohne dass es einer Kündigung bedarf mit der Beendigung des Mandats. Darüber hinaus kann diese von den Parteien monatlich gekündigt werden.
Vor Mandatserteilung werden Sie unverbindlich und kostenfrei über die Kosten informiert.
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