Vor den Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Wenn Sie sich mit den Formalien der ZPO auskennen, ist eine anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht nicht nötig. Vor der Verwaltungsbehörde und dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten. Aber - nur der Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Daher ist eine anwaltliche Vertretung empfehlenswert. Wenn die Gewährleistung nicht durch Kaufvertrag ausgeschlossen worden ist, haben Sie sämtliche Gewährleistungsrechte, d.h. Kaufpreisminderung, Rückabwicklung, usw.
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