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Die Generation 60+ wird zum Haus Teilverkauf animiert, damit sie flüssiger ist.
Ich rate hiervon ab. Denn mit einen Teilverkauf Ihrer Immobilie wird der verbleibe Wert
massiv beeinträchtigt, da es wohl sehr schwer sein wird einen Käufer zu finden,
der nur eine halbe Immobilie odgl. kaufen will.
Daher wenn Sie Geld benötigen ganz klassisch und konservati: Darlehen mit Grundschuld,
Viele Erblasser wollen mit sog. warmen Händen vererben, damit sie noch die Freude der Beschenkten erleben.
Ich rate hiervon ab. Außer der Freude der Beschenkten, sprechen die anderen Gründe dagegen. Wenn Sie mittellos
sind können Sie ihren Lebensabend nicht mehr selbständig gestalten. Denkbar wäre auch, daß Sie ihr Vermögen
für die eigene Pflege einsetzen müssen. Die Freude wird dann nicht groß sein, wenn wegen Mittellosigkeit von
amtswegen unterhaltspflichtige Personen in Anspruch genommen werden. Leider habe ich in meiner Praxis auch
oft erlebt, daß nach Vermögensübertragung das Interesse der Beschenkten an dem Schenker sehr vernachlässigt wird.
Wenn Ihre Versicherung zur Begutachtung des Schadens sog. professionelle Dienstleister der Versicherungswirtschaft beautragt, kann ich Ihnen nur dringend empfehlen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollten auf einen neutralen, objetiven, unabhängigen von einer Industrie- und Handelskammer zugelassenen
Sachverständigen für die Erstellung des Gutachtens über den Schaden bestehen.